Superblocks in BaselDas spärliche Recht der Anwohner auf Mitsprache
Der Staat muss gemäss der Basler Kantonsverfassung die Quartierbevölkerung in Prozesse der Meinungsbildung einbeziehen. Bei den Superblocks passiert das kaum.
Führt der Staat in den Quartieren Veränderungen durch, von denen die Bevölkerung «besonders betroffen» ist, müssen die Behörden die Anwohnerinnen und Anwohner in den Prozess der Meinungsbildung miteinbeziehen. Dies verlangt die Basler Kantonsverfassung im Artikel 55 über die Mitwirkung.