Basler Wohnschutz im FokusBauherr Hans Imbach darf vorerst nicht abreissen
Der Rekurs des Basler Mieterverbands im Präzedenzfall gegen ein Abbruchvorhaben in Riehen wird teilweise gutgeheissen.
Bauherr Hans Imbach darf seine Häuser an der Rainallee in Riehen jetzt doch nicht abreissen – fürs Erste zumindest. Die Baurekurskommission hat einen Rekurs des Basler Mieterverbands teilweise gutgeheissen. Damit ist ein Entscheid im ersten Abbruchfall unter dem neuen Wohnschutzgesetz gefallen. Allerdings weiss noch niemand, was der Entscheid genau bedeutet. Die Begründung der Baurekurskommission folgt erst in einigen Wochen.