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Fotovoltaik-Pflicht ausweitenJetzt soll auf (fast) jedes Basler Dach eine Solaranlage

Künftig wird die Fotovoltaik-Pflicht von Neubauten auf Bestandsbauten ausgeweitet.

Gut, das Basler Münster wird demnächst nicht in Solarmodule eingekleidet. Aber die Regierung will mit einer am Montag präsentierten Solaroffensive ordentlich Bewegung in den schleppenden Ausbau von Fotovoltaikanlagen bringen. Im schweizweiten Vergleich hinkt Basel-Stadt, das sich so gerne als Klimavorreiter sieht, nämlich stark hinterher: Gerade mal 2,7 Prozent des vorhandenen Solar-Potenzials werden am Rheinknie ausgenutzt.

Das soll sich mit zwei konkreten Massnahmen ändern:

  • Die bisherige Fotovoltaik-Pflicht bei Neubauten soll auf Bestandsbauten ausgeweitet werden. Sowohl öffentliche als auch private Gebäudeeigentümer müssen entsprechende Module auf ihren Dächern und Fassaden installieren. Wer dieser Pflicht nicht innert einer Übergangsfrist von 15 Jahren nachkommt, muss ab dann eine jährliche Ersatzabgabe entrichten.

  • Zur Erleichterung lockert der Kanton seine Gesetzgebung: Künftig ist für die PV-Installation kein Baubewilligungsverfahren mehr nötig, sondern «nur» ein Meldeverfahren. Ausnahmen bilden Kultur- und Naturdenkmäler bei Dächern oder – im Falle von Fassaden – auch Gebäude in der Stadtbild Schon- und Schutzzone.

«Wir können nicht nur auf Grossanlagen in den Alpen zählen, sondern haben auch als Stadt die Verpflichtung, unser Solar-Potenzial auszuschöpfen», erklärte Regierungsrat Kaspar Sutter (SP) vor den Medien. Mit dem Ratschlag, der die Regierung jetzt in die öffentliche Vernehmlassung gibt, besteht ein Ausbaupotenzial von über 90 Prozent. Würde dieses vollständig ausgeschöpft, wären gemäss Sutter rund 60 Prozent des heutigen Strombedarfs gedeckt. Der starke Ausbau soll nicht zuletzt zur Realisierung des Netto-null-Ziels bis 2037 beitragen.

Für wen gilt die Pflicht?

Solarpflichtig wären neu all jene Gebäude, die «gut bis sehr gut» geeignete Dach- und/oder Fassadenflächen aufweisen. Ob diese Kriterien gegeben sind, werde anhand der Sonneneinstrahlung sowie des Gebäudebaus berechnet, führte Harald Hikel vom Amt für Umwelt und Energie aus. Schon heute können Eigentümer im Solarkataster nachschlagen, ob ihre Parzelle betroffen ist.

Die dunkelblauen Bereiche sind Flächen mit «bester Eignung», die hellblauen Flächen solche mit «guter Eignung».

Für denkmalgeschützte Gebäude und solche im Inventar der schützenswerten Bauten ist sowohl für Dachanlagen als auch für Fassadenanlagen weiterhin eine Baubewilligung erforderlich. «Bei Fassadenanlagen ist die Hürde noch etwas höher», sagte Kaspar Sutter. Dort ist ein Bewilligungsverfahren auch für Bauten nötig, die in der Schon- oder Schutzzone der historischen Ortskerne von Basel, Riehen oder Bettingen stehen.

Fördergelder bis 2030

Wird hier etwa die Energiewende auf dem Buckel der Immobilieneigentümer herbeigeführt? Was sagt der Wirtschaftsdirektor Hauseigentümerinnen und Investoren, die sich bereits durch das Wohnschutzgesetz benachteiligt fühlen und jetzt obendrauf auch noch Solaranlagen auf ihre Dächer und Fassaden bauen müssen?

«Eine Solaranlage lohnt sich bereits heute», sagt Sutter auf Nachfrage der BaZ. Die Investitionen seien in der Regel in 7 bis 15 Jahren amortisiert, denn neben den Erträgen aus der Stromproduktion fielen Netzgebühren sowie Lenkungs- oder Förderabgaben weg.

Regierungsrat Kaspar Sutter (SP) präsentierte am Montag den Ratschlag zur Solaroffensive in Basel.

Der Kanton will aber mit zusätzlichen Förderbeiträgen finanzielle Anreize schaffen: Hauseigentümer erhalten 50 Franken pro Quadratmeter an genutzter Modulfläche auf dem Dach oder aber 70 Franken pro Quadratmeter an der Fassade.

Bezugsberechtigt sind allerdings nur jene, die mindestens 90 Prozent der geeigneten Flächen auch wirklich mit Solarzellen belegen. Und: Die Förderbeiträge sind bis 2030 begrenzt. Damit will der Kanton den Fotovoltaik-Ausbau möglichst schnell vorantreiben. Finanziert wird das Ganze aus dem Energieförderabgabefonds. Sutter bezifferte die Kosten über die nächsten 15 Jahre auf 33 Millionen Franken. Eine Erhöhung der Lenkungsabgaben für die Baslerinnen und Basler habe dies nicht zur Folge.

Verwaltung will Eigenproduktion vervierfachen

Gleichzeitig will die Regierung auch bei den kantonalen Liegenschaften vorwärtsmachen. Bis 2030 will der Kanton Fotovoltaikanlagen auf Verwaltungsgebäuden von heute 58 auf insgesamt 135 ausbauen und die Eigenstromproduktion vervierfachen.

Für die entsprechende Projektierung beantragt die Exekutive dem Grossen Rat einmalige Ausgaben von 3,1 Millionen Franken. Dies unterstütze die Ambition, bei der kantonalen Verwaltung netto null bereits bis 2030 zu erreichen.

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