Wenn die Schweizerische Volkspartei Rechnungen bar bezahlt, wird die “Frage nach der Legalität der Gelder“ aufgeworfen. Zu Recht. Die Antwort steht im Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel vom 22. Dezember 1999.
Sie lautet: “Als gesetzliche Zahlungsmittel gelten: a. die vom Bund ausgegebenen Münzen; b. die von der Schweizerischen Nationalbank ausgegebenen Banknoten; c. auf Franken lautende Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank.”
Nur für diese Zahlungsmittel besteht eine gesetzliche Annahmepflicht. Natürlich kann man auch mit Überweisungen, REKA-Checks oder im Gefängnis mit Zigaretten bezahlen. „Strafrechtlich geschützt“, wie es auf unseren Banknoten steht, sind diese Zahlungsmittel jedoch nicht.
Was ist Geld
In der Volkswirtschaftslehre wird Geld definiert als Zahlungsmittel, das im Rahmen des nationalen Zahlungsverkehrs generell zur Bezahlung von Gütern und Dienstleistungen und zur Abdeckung anderer Verpflichtungen akzeptiert wird. Ohne Geld gibt es keine moderne Wirtschaft.
Praktisch existiert Geld in den Grundformen von Bargeld und Buchgeld. Das Buchgeld in Form von Kontoguthaben bei einer Bank ist allerdings nicht gesetzliches Zahlungsmittel. Dafür ist seine Verwendung bequem und günstig. Buchgeld birgt jedoch auch Risiken – der Benutzer gibt seine Anonymität preis, indem er elektronische Spuren hinterlässt. Will, wer bezahlt, anderen Rechenschaft darüber geben, wofür er bezahlt? Will er den Empfänger offenlegen? Will dieser offengelegt werden?
Sauberes und schmutziges Geld
Vor 40 Jahren haben die Amerikaner eine neue Kategorisierung des Geldes vorgenommen: sauberes Geld und schmutziges. Da Geld nicht stinkt, wird die Unterscheidung aufgrund der Herkunft getroffen. Und da weder Herkunft noch Verwendung beim Bargeld festgestellt werden können, gilt Bargeld heute weitherum als verdächtig, schmutzig und schwarz. Bereits 1970 haben die USA durchgesetzt, dass jede Bartransaktion ab 10.000 Dollar dem US-Schatzamt gemeldet werden muss. Zur Reduktion der Kriminalität haben die Vorschriften nicht geführt.
Die Internationalisierung des Kampfes gegen das Bargeld begann 1988 durch die UNO-Konvention zur Bekämpfung des Drogenhandels. Seit der Bildung der internationalen Kampftruppe zur Geldwäschereibekämpfung (Financial Action Task Force, FATF) wurden die Banken als Hilfspolizisten verpflichtet, aktiv bei der Überwachung der Kunden und Bürger mitzuwirken. Besonders beliebt ist heute der Einsatz der Banken zur Verfolgung mutmasslicher Steuerhinterzieher.
Damit hat Geld neben den Funktionen Zahlungsverkehr, Wertaufbewahrung und Recheneinheit eine neue Funktion gefunden: Mittel zur Überwachung der Bürger durch den Staat und zur Durchsetzung nationaler Interessen. Dostojewski sagte in der Beschreibung eines sibirischen Gefangenenlagers: „Geld bedeutet doch geprägte Freiheit und hat darum für einen jeder Freiheit beraubten Menschen den zehnfachen Wert“. Wer die Freiheit liebt, bezahlt mit Bargeld.
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Hans Geiger
nimporte quoi. L argent egale Or et argent metal. On veut pas de votrre fiat money
Qui aime la liberté, paie en espèces | L’argent et moi
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