Scheidung, Kind, Teilzeitjob – welche Sparlösung sorgt für einen Ruhestand, der nicht in der Armutsfalle mündet? Ein Fallbeispiel, wie Frauen sich finanziell unabhängig machen können.
Ein wichtiger Schritt, um das Machtgefüge zwischen den Geschlechtern auszugleichen, ist die finanzielle Unabhängigkeit der Frauen von ihren Ehemännern, Lebenspartnern oder anderen nahestehenden beziehungsweise verflossenen „Versorgern“. Dazu möchte ich ein konkretes Beispiel durchrechnen.
Wir sehen uns denn Fall einer 35-jährigen geschiedenen Frau an, nennen wir sie Nina. Nach der Geburt ihres heute fünf Jahre alten Kindes blieb sie zu Hause. Mittlerweile arbeitet sie im Handel in einer 60-Prozent-Anstellung, was monatlich mit CHF 2.400,- brutto vergütet wird plus 13. Gehalt. Sobald Ninas Kind 15 Jahre alt ist, könnte sie ihr Arbeitspensum auf Vollzeit aufstocken und so ca. CHF 4.000,- verdienen.
Wie für eine ausreichende Pension sparen?
Die Frage ist nun, wie Nina am besten anspart, damit sie in der Pension nicht von der Hand im Mund leben muss. Im Moment beträgt ihr Altersguthaben aus eigenem Pensionskassen-Guthaben sowie Splitting aus der Scheidung 25.000 Franken. Der Betrag wird bei Beginn der Erwerbstätigkeit in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers übertragen. Weitere Details zeigt die folgende Tabelle:
CHF 2.480,- im Monat versprechen Nina noch keinen entspannten Lebensabend, sie denkt eher an mindestens CHF 3.000,-. Das wird möglich, wenn sie ab nun monatlich ca. 345,- auf die Seite legen kann. So erreicht sie bis ins Pensionsalter ein Erlebensfallkapital von etwa 125.000,-. Im Todesfall wäre das Kind mit dieser Sparlösung in derselben Höhe abgesichert. Aus diesem Zusatzkapital ergibt sich eine monatliche Rente von ungefähr CHF 520,-.
Die Gesamtpension macht damit circa CHF 3.000,- aus, und da sich Nina für eine gebundene Vorsorge entscheidet (Säule 3a), kann sie ausserdem die jährliche Prämie von CHF 4.140,- von der Steuer absetzen.
Dieses Fallbeispiel, dessen Berechnungen jeweils auf einer marktüblichen Branchenlösung basieren, zeigt nur eine von verschiedenen Möglichkeiten. Stehen andere Faktoren im Vordergrund, entsteht natürlich eine andere Ausgangslage, worüber ich das nächste Mal berichten werde.
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Enza Cipolla
ich frage mich ob eine alleinerziehende Mutter mit einem monatlichen Einkommen von CHF 2’400.00 wirklich CH 345.00 im Monat sparen kann. das ist doch nicht realistisch? Bei einem solcher Rechnung sollte man auch gleich das Budget dieser Nina aufzeigen; als ich wüsste nicht, wie ich das als Nina mit einem Kind bewerkstelligen könnte. Ich finde diesen Beitrag ist eher frustrierend als hilfreich.
Vielleicht kommt der Vater seiner Pflicht nach und zahlt Unterhaltsbeiträge für seine Tochter? Alleinerziehende Frauen haben es auf jeden Fall schwer, keine Frage. Aber wir kämpfen und geben nicht auf.
Ich empfinde diese Berechnungen auch als ziemlich unrealistisch. Mit 2400.- brutto hat man weniger Geld als wenn man Sozialhilfe beziehen würde. Da liegt man also definitiv unter dem Existenzminimum. Wie soll man da noch 345.- pro Monat auf die Seite legen? Eher verschuldet man sich, weil man die laufenden Rechnungen nicht bezahlen kann. Zu der Beratung würde ich also nicht gehen…
Miete 3 Zimmer (1200-1500) Nebenkosten, Krankenkasse, Telefon, Billag, Versicherungen allg. (event Auto wegen schlechter öv) Essen, Kleider….kann mir jemand sagen, wie das gehen soll? Netto kommen da rund 2000.- raus.
ja, die frau hat vermutlich im echten leben andere sorgen, als für ihren ruhestand zu sorgen: wer käme auf die idee, während man nur 2400 monatlich zur verfügung hat um ein kind gross zu ziehen, nochmals 15% davon dafür auszulegen, dass man später 30% mehr einkommen für sich alleine (!) hat. kaum jemand würde seinem kind zumuten, noch ärmer aufzuwachsen, um sich eine angenehme rente zu sichern
Ich finde es gut, wenn wir uns mit der Altersvorsorge befassen. Man sollte nicht warten, bis man nichts mehr machen kann. Man sollte sich auch zu diesen Themen äussern können, sonst machen es andere.
Das ist schon eine ziemlich optimistische Rechnung, die Cipolla da vorlegt. Alleine der Umwandlungssatz von 6.8 Prozent ist grob unrealistisch. Die heute 35-jährige Nina wird in 2042 mit 64 pensioniert. Diverse Pensionskassen haben schon heute Umwandlungssätze, die eher im Bereich 6 Prozent liegen, ganz zu schweigen davon, was wohl im Jahr 2042 sein wird.
Wenn wir mal mit einem etwas realistischeren Umwandlungssatz von 6% Prozent rechnen, komme ich von einem Kapital von Fr. 164’200 auf Fr. 821 pro Monat für die zweite Säule (anstelle von Fr. 930). Zusammen mit der – wohl auch ziemlich optimistischen – AHV ergibt das Fr. 2’371 monatlich.
Damit wird man sich im Jahr 2042 nicht mehr viel kaufen können! Bis dahin wird ja dann wohl einiges an Teuerung dazukommen. Die derzeitige Phase mit tiefen Zinsen und niedriger Teuerung wird nicht ewig anhalten. Diese Nina steuert so – wie wohl viele andere auch – mehr oder weniger direkt auf Ergänzungsleistungen zu (so es dann diese im Jahr 2042 noch in der heute bekannten Form geben wird…).
Was ich derzeit bei Scheidungen ziemlich unfair finde, ist, dass der Kinderbetreuende Partner, der Unterhalt erhält, eigentlich “schwarz” arbeitet. Nach der Scheidung gibt es ja keinen Pensionskassenausgleich mehr, d.h. die PK-Beiträge (und auch AHV) werden ja nach der Scheidung nicht mehr geteilt. Die Beiträge bleiben bei demjenigen Gatten “hängen” der mehr verdient und dem anderen Unterhalt bezahlt.
Diese ganze Scheiderei ist einfach ein Witz.
Frau Cipolla, auf welchem Planeten leben Sie? Haben Sie mal versucht, mit diesen Beträgen, in dieser Situation über die Runden zu kommen? Wohl eher nicht …. Frauenspezifische Beratung – tönt gut, aber im echten Leben ist der vorliegende Ratschlag nicht umzusetzen.
Bei diesem Berechnungsbeispiel wurde nur das BVG (Pensionskasse)-relevante Einkommen berechnet. Um explizit beim Thema Altersvorsorge zu bleiben und das Fallbeispiel möglichst übersichtlich gestalten zu können, haben wir bewusst darauf verzichtet, andere Einkommensteile (zBsp. Unterhaltszahlungen) zu berücksichtigen. Beispielsweise sind wir auch nicht auf das Thema der steuerlichen Belastungen etc. eingegangen. Unterhaltszahlungen und/oder andere Leistungen, die nicht die Altersvorsorge selbst betreffen, sind zum einen sehr individuell und zum anderen für das Thema Altersvorsorge nicht relevant. All diese angrenzenden Themenbereiche können dann individuell innerhalb einer persönlichen Beratung berücksichtigt und – je nach Ausgangslage – einzeln gelöst werden, sofern dies möglich ist. Umwandlungssätze, Gesetze, Richtlinien, usw. können sich natürlich ändern, hier handelt es sich um eine Momentaufnahme.
Ob Nina dann wirklich einen Vollzeitjob mit einem Salär von Fr. 4000.– monatlich findet ist sehr hypothetisch. Leider sieht die Wirklichkeit oft anders aus.