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Mamablog-Redaktion am Freitag den 5. Oktober 2012

Die Zustimmung des Kindsvaters braucht es nicht

Eine Carte Blanche von Margret Kiener Nellen*.

Uneinig: Iliver Klaus (Marco Rima) und Franziska Klang (Esther Schweins) in «Liebling, lass uns scheiden».

Uneinig: Oliver Klaus (Marco Rima) und Franziska Klang (Esther Schweins) in der Beziehungskomödie «Liebling, lass uns scheiden» (2010). (Foto: Walt Disney Switzerland)

Im Moment steht der sogenannte Schlüsselartikel des Gesetzesentwurfes zur elterlichen Sorge (Art. 301a, neu) auf der politischen Agenda – auch Zügelartikel genannt. Dabei geht es darum, dass Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht nur mit dem Einverständnis des anderen Elternteils umziehen dürfen, wenn der Wechsel «erhebliche Auswirkungen» auf die Ausübung der elterlichen Sorge durch den andern Elternteil hat.

Dieser Artikel tangiert die verfassungsrechtlich verankerte Niederlassungsfreiheit. Also das Recht auf persönliche Freiheit, sowie Existenzsicherung. Ganz abgesehen davon, dass er schwierig zu vollziehen ist. Am besten wird ganz darauf verzichtet! Denn so, wie er vom Bundesrat sowie letzte Woche von der Mehrheit des Nationalrats vorgeschlagen wird, wird er mehr Verwirrung als Klarheit bringen.

Die Regelung ist mit den heutigen Wohn- und Arbeitsverhältnissen unvereinbar. Was soll denn die Mutter tun, wenn sie eine neue Stelle angeboten erhält – und zwar auf Anfang des nächsten Monats? An einem anderen Ort, der mittelfristig einen Umzug bedingt? Oder für ein Jahr im Ausland? Zur Ausbildung oder für ihre Weiterbildung? Oder in der Forschung?

Muss sie die Zustimmung des Kindsvaters abwarten, bevor sie die Wohnung kündigt? Kommt jetzt das Diktat oder das Veto des Kindsvaters anstelle des früheren Diktats oder Vetos unserer Väter? Eine derart patriarchale Geschichte erzürnt mich sehr und erinnert mich an meine eigene Jugend, als mein Vater alles unternahm, um mir die Einschreibung an der Universität St. Gallen zu vereiteln und zu vermiesen.

Will sich die Politik denn ganz blind für die realen Familienverhältnisse zeigen? Ein Viertel der alleinerziehenden Familien lebt unter der Armutsgrenze. Das hat auch mit den zu tiefen Löhnen im Allgemeinen, vor allem aber in gewissen Frauenberufen zu tun. Und dann sollen die 75 Prozent der Mütter, die heute noch hauptsächlich die Kinder betreuen, auch noch an ihrer Freiheit umzuziehen, eingeschränkt werden? Und zwar unabhängig davon, ob und wie viel der Vater des Kindes das Kind überhaupt betreut oder auf Besuch und in Ferien nimmt?

Das ist wahrlich eine völlig inakzeptable Lösung, und ich hoffe sehr, dass die Rechtskommission des Ständerats, oder dann der Ständerat als Ganzes, diesen Zügelartikel als totalen Bevormundungsartikel ersatzlos streicht!

Hinzu kommt: Der Artikel sieht keine Sanktion vor, wenn denn ein Elternteil seinen eigenen Wohnsitz oder jenen des Kindes ohne Zustimmung des anderen Elternteils verlegt. Damit wird der Artikel ja auch im Inland eigentlich schon jetzt unbrauchbar.

Daher habe ich – sollte dieser Artikel im Gesetzesentwurf bleiben, was ich nicht wünsche – mit einem Antrag vorgeschlagen, dass das Gericht eine Mediation anordnen kann. Und das, egal ob die Eltern das beide wollen, oder nicht. Das Gericht würde nur dann entscheidend eingreifen, wenn in nützlicher Frist keine Mediationsvereinbarung zustande kommt. Eine solche Mediation wäre wirklich von Nutzen, da sie rasch und unkompliziert mit den beiden Eltern eine Vereinbarung zustande bringen kann.

Hat sich das schweizerische Gericht aber bereits vorher mit der Sache befasst (etwa weil sich der Vater energisch wehren will), so entfällt seine Zuständigkeit, sobald das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat. Dazu käme noch der Fall, wo das schweizerische Gericht der Mutter bereits verboten hat, ins Ausland zu ziehen, und noch dazu anordnet, sie müsse zurückkommen. Es ist davon auszugehen, dass eine solche Massnahme im Ausland ohnehin nicht vollstreckbar ist.

Zum Glück! Und damit ist erst recht klar: Dieser Zügelartikel gehört in den Papierkorb und nicht in ein zeitgerechtes Familiengesetz, da er vor lauter Sturheit das Wohl des Kindes total vergessen hat!

margret150*Margret Kiener Nellen ist Berner SP-Nationalrätin.

805 Kommentare zu „Die Zustimmung des Kindsvaters braucht es nicht“

  1. Klicki sagt:

    Frau Kiener unterschlägt, dass der umzugswillige Elternteil die Zustimmung des Gerichts einholen kann. Kein Gericht wird einen Umzug verweigern, der aus guten Gründen (Beruf, Ausbildung etc.) erfolgt; aber in diesen Fällen ist gleichzeitig zu prüfen, ob die Obhutszuteilung den veränderten Verhältnissen anzupassen ist.

    • Sportpapi sagt:

      Genau, so wird es hoffentlich laufen. Die Gefahr besteht aber auch, dass sich eine zu lasche Gerichtspraxis einschleift.

  2. Lotti sagt:

    Es ist erstaunlich mit welcher Selbstverständlichkeit einige Frauen sich das Recht nehmen mit dem “Zügelartikel, ihren Kindern die Väter zu entfremden/entziehen. Das Argument, die Väter seinen eh (fast) nie für die Kinder anwesend, zieht aber Augen nicht.Mind. nicht solange die Väter für das Familieneinkommen und die Befriedigung der familiären Wünsche, finanziell zustäöndig sind.Derjenige der das Aufenthaltsrecht bestimmen kann, sitz immer am längeren Hebl und viele Mütter nützen das, auf dem Buckel ihrer Kinder, auch schamlos aus.Nicht vergessen, Mann und Frau waren einmal freiwill zusammen.

  3. Peter sagt:

    Vorschlag:
    Art. 1: Bei der Scheidung geht das gemeinsame Gut auf die Kinder über.
    Art. 2: Sind die Kinder noch nicht volljährig, bestimmt die Vormundschaftsbehörde im Interesse der Kinder über die Verwendung der Mittel und bestimmt, wenn sich die beiden Elternteile nicht einigen können, deren Wohnsitz nach Absprache mit den Kindern.

  4. Miriam Suter sagt:

    als Kind aus geschiedener Familie:
    wer auszieht, zieht alleine aus. Wer auszieht sollte nicht die Kinder mitnehmen können. Das geschieht aber. Die Kinder werden so aus der Leben und der Umgebung gerissen. Wenn ein Partner gehen will weil er nicht mehr will oder kann, dann soll der Partner gehen, aber nicht mit den Kindern.

    Somit sollte eigentlich: das gemeinsame Sorgerecht geregelt für beide Geschlechter gelten und und wer auszieht kann, im Normalfall, nicht die Kinder mitnehmen, ausser es gibt einen rechtlichen Grund dafür.

  5. asterix sagt:

    NIEDERLASSUNGSFREIHEIT vs. RECHT DER KINDER, EINEN VATER ZU HABEN..
    Was wiegt mehr Frau Kiener Nellen?

    Oder wollen Sie den Umzugsartikel zu Fall bringen, um den Müttern eine Möglichkeit zu geben, weitweg (z.B. ins Ausland) zu ziehen und den Vätern die Kinder wegzunehmen.
    Ich kenne einen Vater, der 2 Mal im Monat nach Holland fahren muss, um seine Kinder sehen zu können.

  6. Lotti sagt:

    Manchmal habe ich den Eindruck in den Köpfen von vielen, hauptsächlich linker, Frauen haben die Männer nur noch den Stellenwert eines Samenspenders und vielleicht noch den des Bankhalters(d.h. Bankkontofüllers’s). eimal die sculdigkeit (Pflicht) getan – und tschüss! Was für eine kranke einstellung! Ich kenne drei anständige Mätter/Väter denen es so ergeht und mir blutet das Herz wenn ich jeweils die Verzweiflung in den augen der Kinder und der Väter mitansehen muss.

    • Argonaut sagt:

      Wahrlich, Sie haben recht, Lotti. Diese Frauen haben sich von ihrem “Mensch-Sein” emanzipiert, nicht von den Männern. Ich erlebe diese Frauen im wahrsten Wortsinn als faschistoid. Und so begegne ich denen (zwangsläufig) auch, nämlich massiv in die Schranken weisend.

  7. Wozu sagt:

    Ich denke, dieses neue Scheidungsrecht fürht die Schuldfrage durch die Hintertür wieder ein: wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht will, muss er dafür gute Gründe haben, d.h. beweisen dass die gemeinsame Sorge mit dem anderen nicht zumutbar ist: ein Prosit auf die Schlammschlacht!

    • Sportpapi sagt:

      Wenn ein Elternteil das gemeinsame Sorgerecht will, muss er gute Gründe haben. So einfach ist es, und mit Schuldfrage hat das nichts zu tun.

  8. Arthur Meier sagt:

    Was MKN propagiert ist heikel. Ich bin persönlich betroffen. Mein Gegenüber ist ein Mensch, der das Gefühl hat, zu kurz zu kommen. Auf Integrationsversuche hat sie negativ reagiert (Streit am Fest des Sohnes meiner neuen Freundin). Unser Sohn stand dabei vor ihr. Deswegen er hat Schwierigkeiten. Sowas würde ich als Mann NIE machen.

    Bis jetzt war die SP die Partei des Dialoges. Die Mutter soll wegziehen können? Was für ihn gut ist…? Der Wunsch von MKN hat Parallelen zu Rassismus.

    Sind alle gleich? Vor allem Frauen? Sich zu verabschieden aus dem Dialog ist heikel. Dialog führen ist heikel.

  9. G. Meier sagt:

    Ein typisches Votum einer SP-Frau, welche die Frauenrechte über alles stellt. Hauptsache in der SP-Ideologie ist, dass jemand zahlt, ob nun der Kindsvater oder der Staat ist zweitrangig. Die Frau soll frei entscheiden können und der Mann vor allem bezahlen. Das gemeinsame Sorgerecht bedingt eben eine gewisse Rücksichtnahme, denn sonst wird es zur Farce. Nur die hohle Hand machen ohne Gegeleistung geht nicht! Aber auch das steht im SP-Parteibuch geschrieben.

  10. Jörg Hanspeter sagt:

    Ich denke bei der Scheidung entschieden (oder sollte wenigstens), was das Beste für das Kind ist. Will nun der obhutsberechtigte Elternteil über eine grössere Distanz umziehen, dann sollte einfach neu angeschaut werden, was das Beste für das Kind ist. Hier wird nicht die Niederlassungsfreiheit tangiert (was für eine blödes Argument), sondern die Obhut über das Kinde eventuell neu verhandelt was ich absolut korrekt finde.

  11. Markus Svahn sagt:

    Die Mutter kann mit ihrem Kind hinziehen, wohin sie will. Der Vater bezahlt, bekommt nur ein halbherziges Besuchsrecht mit wenigen Wochen Ferien mit seinen Kindern. Da er meistens für einen grossen Teil des Unterhalts steht, sind ihm die Hände gebunden hier einfach mitzuziehen oder sich anzupassen und wenn dann zeitlich so verschoben, dass in der Übergangszeit nur mit sehr grossem Aufwand der Vater Kind Kontakt aufrechterhalten werden kann. Als Mann ist man heute rechtlos und ausgeliefert, wenn die Frau nicht zum Wohle des Kindes handeln will. Tun sie was Frau Nellen!!!

  12. Walter Schneider sagt:

    Ich werde nicht mehr heiraten. Ganz einfach. Ich bin doch nicht bekloppt und liefere mich der Willkür aus.

  13. www.b33.fr sagt:

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