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Mamablog-Redaktion am Freitag den 13. April 2012

Minderjährigenprostitution verbieten – auch in der Schweiz

Eine Carte Blanche von Chantal Galladé*

SCHWEIZ PROSTITUTION

Junge Prostituierte am Sihlquai in Zürich. (Keystone)

Vor gut einem Jahr begleitete ich die Zürcher Stadtpolizei eine Nacht lang durchs Rotlichtmilieu und beim Einsatz auf dem Strassenstrich, um mir ein Bild vor Ort zu machen. Was ich da sah, hat sich mir bis heute in meine Erinnerungen eingebrannt. Zum Teil sehr junge Frauen, welche kaum ein Wort Deutsch sprechen konnten, welche ihre Körper verkauften; ihre Aufpasser, welche ihnen das Geld abnahmen und sie kontrollierten in unmittelbarer Nähe.

Die Schweiz ist das einzige europäische Land, das die Prostitution 16-Jähriger erlaubt. Das ist stossend und unverständlich. Damit wird die Schweiz auch attraktiv für Sextouristen, welche gezielt minderjährige Prostituierte suchen. Es gibt Schweizer Escortagenturen, welche damit werben, dass sie Minderjährige im Angebot hätten.

Zusammen mit meinem Nationalratskollegen Luc Barthassat habe ich deshalb Vorstösse lanciert, welche das Mindestprostitutionsalter auf 18 anheben wollen und die Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch fordern. Obwohl die Schweiz das Abkommen unterzeichnet hat, haben wir unsere Gesetze nie angepasst. Würden wir das tun, müssten wir das Mindestalter für die Prostitution auf 18 anheben, wie andere Länder auch. Dabei würden sich nicht die Minderjährigen selbst, sondern die Freier strafbar machen.

Nun ist der Bundesrat an der Arbeit. Die Reaktionen auf unsere Vorstösse waren zahlreich. Viele empörten sich mit uns, dass die Schweiz ihre Kinder nicht besser vor sexueller Ausbeutung schützt. Andere befürworteten die heutige Regelung. Zum Beispiel mit dem Argument, die sexuelle Mündigkeit sei mit 16 erreicht. Dazu gilt es jedoch zu bedenken, dass es ein Unterschied ist, ob ein Jugendlicher selbstbestimmt und altersgerecht seine körperlichen und sexuellen Erfahrungen machen kann, oder ob er seinen Körper gegen Geld verkauft. Ersteres ist wichtig für die gesunde physische und psychische Entwicklung eines Heranwachsenden, während Zweites zu Schäden an Körper und Seele führt und eine gesunde Entwicklung beeinträchtigt. Es handelt sich bei der Minderjährigenprostitution auch nicht um die gesunde und lustvolle Entdeckung einer altersgerechten Sexualität, sondern um eine Arbeit. Auch in anderen Arbeitsbereichen werden Jugendliche speziell durch das Gesetz geschützt, wenn man annehmen muss, dass sie sonst Schaden nehmen oder in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden.

Andere meinten, die Jugendlichen hätten ja die Wahl und sollten deshalb selbst entscheiden. Auch das gilt so nicht. Die Pubertät ist eine Lebensphase, in der der Mensch in vielem noch nicht gefestigt ist und besonderen Schutz verdient und braucht. Es gibt verschiedene Situationen, wie zum Beispiel Gruppendruck, falsche Vorstellungen der Prostitutionsarbeit, Neugier ohne die Folgen fürs eigene Leben abschätzen zu können oder eine finanzielle Notlage der Familie, die Jugendliche in diese vermeintlich freie Wahl drängen können. Die Folgen für ihr Leben und ihre Entwicklung können sie nicht voll abschätzen und die Gefahr, bleibende Schäden zu nehmen, ist gross.

Der Einwand, es sei für die Freier nicht möglich, das Alter des oder der Prostituierten herauszufinden, ist zu einfach und wohl eher ein Vorwand. Wer sich auf so junge Prostituierte einlassen will, der muss besorgt darum sein, dass diese volljährig ist, sprich legal arbeitet und eine entsprechende Bewilligung hat. Das nennt man Verantwortung. Dasselbe muss die Verkäuferin auch machen, wenn Jugendliche in ihrem Laden Alkohol oder Zigaretten kaufen wollen, und dasselbe gilt auch bei anderen Vertragsabschlüssen, welche die Volljährigkeit voraussetzen.

Von einem zivilisierten Land können wir erwarten, dass es seine Kinder schützt.

SCHWEIZ SP ZH CHANTAL JULIANE GALLADE 2011*Chantal Galladé ist SP-Nationalrätin und Erziehungswissenschaftlerin. Sie unterrichtet Jugendliche an einer Berufsfachschule.

1,184 Kommentare zu „Minderjährigenprostitution verbieten – auch in der Schweiz“

  1. felix schwaibold sagt:

    nein das Mindestalter für Prostitution sol in die Schweiz l auf 16. Jahre bleiben mann soll später auch ab 16. Jahre in die Schweiz Erwachsene mensch gelten und nicht mehr minderjährig

  2. Melanie sagt:

    Prostuition sollte in der Schweiz generell verboten werden – unabhängig vom Alter. Dabei sollten wir uns Schweden als Vorbild nehmen. Lest die aktuelle Ausgabe des Magazins.

  3. Alfred Ineichen sagt:

    Das neue Gesetz schafft nur mehr Unsicherheit und eine Grauzone fuer willkuerliche Strafverfolgung von ansonsten unbescholtenen Mitbuergern. Echte Minderjaehrige im Sinne von deutlich erkennbaren Kindern sind bereits heute sehr gut geschützt. Eine 18 jaerige von eine 17 jaehrigen zu unterscheiden ist hingegen kaum moeglich. Die Presse wird ihr uebriges tun, um kuenftige faelle reisserisch auszuschlachten. Da wird dann jeder als Kinderschaender betitelt werden, der es mit einer 17 jaehrigen getan haben moege und ohne mit der Wimper zu zucken mit Vergewaltigern von 9 jaerigen in einen Topf geworfen – sind zukuenftig ja alles “Kinder” und unterliegen dem gleichen Gesetz. So ist das aber, frueher hatte man Angst vor Verbrechen und heute muss man mehr Angst vor den Gesetzen haben.

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